Im Folgenden werden aus dem Text des 4. Kapitels 21 Thesen zur Diskussion gestellt

Baurechte und Brachflächen:

Ein übergeordnetes Moratorium im Sinne einer Veränderungssperre des Außenbereichs sollte erlassen werden, wenn
Baulandressourcen und Leerstandsflächen in größerem Umfang im Innenbereich einer Gemeinde vorhanden sind

Den Kommunen sind mehr Fördermittel für die Freilegung von Industriebrachen im Rahmen des Flächenrecycling zur Verfügung zu stellen

Langjährige Brachflächen (eventuell ab 20 Jahre Leerstand) sind zu enteignen und kostenlos an die Kommunen zu übergeben, die dann auch die Möglichkeit haben, diese Flächen für 1 €/Jahr plus Betriebskosten zu verpachten

Abschöpfung spekulativer Gewinne

Einführung einer Ökosteuer, die bei der Veräußerung von Agrarland als Bauerwartungsland oder als Rohbauland zusätzlich zu zahlen ist. Diese Steuer könnte „Freigabesteuer“ genannt werden und in Höhe der Umsatzsteuer eingeführt werden (Erhebung prozentual zum Bodenpreis, Bindung an den notariellen Verkaufsakt). Sie hat den Sinn, die ökonomischen Interessen der Grundeigentümersund an der Baulandwerdung des Agrarlandes zu verringern

Bisher erfolgt eine Abschöpfung der spekulativen Veräußerungsgewinne im Immobilienbereich über die Einkommenssteuer (Spekulationssteuer ab einer Spekulationsfrist von 10 Jahren). Diese Steuer sollte beibehalten werden, denn sie wirkt auch für Bauland. Wenn keine Freigabesteuer auf Agrarland eingeführt würde, könnte die Spekulationssteuer zumindest für Agrarland auf 20 Jahre ausgedehnt werden. Dieser Weg hätte den Vorteil, die Abschöpfung von spekulativen Einkommen auf die Fälle tatsächlicher Bodenspekulation zu beschränken, und nicht in die Vermögenslage der kleinen Grundeigentümer einzugreifen

Das gegenwärtig auf kommunaler Ebene mögliche Ökokonto (§19(4)des Bundesnaturschutzgesetzes) sollte nur auf Landes- und Bundesebene zugelassen werden, damit kommunale Interessen am Landschaftsverbrauch eingedämmt werden

Der zusätzliche Entzug landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft ist auf ein Minimum zu beschränken. Statt in breitem Maß landwirtschaftliche Nutzflächen für diese Zwecke einzuplanen und aufzukaufen, sollten die damit freiwerdenden Mittel besser für die Honorierung der Umwelt- und Naturschutzleistungen der Landwirte eingesetzt werden

Grundsteuer:

Anhebung der Grundsteuer, indem sie auf den Verkehrswert bezogen wird (Bodenrichtwerte oder gezahlte Kaufpreise laut Kaufvertrag als Basis). Ausnahmen sollten dort gemacht werden, wo Mieter die Grundsteuer zahlen (Bruttomieten) oder Eigenheime und Landwirte betroffen sind. Insbesondere sollten die Grundsteuern für unbebaute Wohngrundstücke und Industriebrachen in den Innenbereichen der Städte im Niveau angehoben werden (Zuschlag zum zonalen Mittelsatz der kommunalen Grundsteuern). Denkbar wäre hier auch die gesetzlich bereits fixierte Möglichkeit, die kommunalen Hebesätze zu erhöhen. Das entspricht der bereits seit langem geforderten Baulandsteuer C, die sinngemäß bereits von den deutschen Bodenreformern vorgeschlagen wurde

Bei der Weiterentwicklung der Grundsteuer für Mietwohnhäuser und Eigenheime sollte künftig stärker die Wohnfläche beachtet werden. In einem 1. Schritt könnten die jetzigen Grundsteuern formal in Grundsteuern je Wohnfläche umgewandelt werden (ohne Anhebung). In einem 2. Schritt könnte der Übergang zu zonalen oder regionalen Sätzen erfolgen, geknüpft an einem Eigentumswechsel des Grundstücks (eventuell schrittweise). Damit würde im Schnitt keine Mehrbelastung eintreten, sondern es würde nur in Einzelfällen zu Senkungen bzw. auch zu Erhöhungen kommen. Außerdem würde ein schlagartiger Arbeitsanfall für die Grundsteuererhebung vermieden

Zu prüfen wären unbedingt Grundsteuerzu- bzw. Abschläge in Abhängigkeit vom Versiegelungsgrad und dem Grünanteil eines Grundstücks. Aus ökologischen Gründen (CO2-Umwandlung) sollte der Grünanteil der Grundstücke honoriert werden. Gegenwärtig haben Grundeigentümer durch viel Aufwuchs nur Nachteile. Das bewirkt eine Abholzungswelle von Bäumen (z. B in Berlin und Brandenburg)

Die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlichen Flächen sollte beibehalten werden, wenn der Grundeigentümer die Flurstücke selbst bewirtschaftet bzw. wenn er einen langfristigen Pachtvertrag mit einem landwirtschaftlichen Betrieb nachweist

Schrittweise sollte eine gleiche Belastung der Gewerbemieten mit Grundsteuern in einem vergleichbaren Gebiet angestrebt werden bzw. Zu- und Abschläge in Abhängigkeit von der Infrastruktur innerhalb der Gemeinde geprüft werden. das zielt auf eine stärkere Anwendung des Leistungsprinzips

Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und eine zusätzliche Einführung einer auf 10 Jahre bezogenen Vermögensabgabe ist zu begrüßen. Sie dient der Abschöpfung angehäufter spekulativer Vermögen, die nicht der Leistung geschuldet sind, sondern zum großen Teil sozialen und ökologischen Schaden verursacht haben

Das gleichzeitige Einfrieren der Zinszahlungen in den öffentlichen Haushalten wäre eine große Hilfe für die Kommunen, ihre Finanzen in Ordnung zu bringen und würde der weiteren Verschuldung entgegen wirken

Wohnungsbau:

Die Förderung des Wohnungsbaus ist auf den Bestand zu konzentrieren sowie auf Neubebauungen in den Innenbereichen der Städte und Gemeinden. Eigenheimzulagen für das Bauen auf der grünen Wiese sollten gänzlich eingestellt werden (eine Kürzung reicht nicht aus). Keine Fördermittel mehr für Gewerbe-Ansiedlung auf der „grünen Wiese“ - stattdessen sollten mehr Mittel für die Freilegung und Nutzung städtischer Brachen eingesetzt werden

Der Gefahr der Mietsteigerung durch Modernisierung ist durch eine Absenkung der Modernisierungsumlage zu begegnen. Bei Anpassung an die reale technische Nutzungsdauer der erneuerten Ausstattung der Altbauten könnte eine Modernisierungsumlage von 5 % als Ziel angestrebt werden

Die Zeitdauer der Mietbindung im sozialen Wohnungsbau ist nicht auf 20 Jahre zu beschränken

Die Förderung von Wohnungsbau über zusätzliche Steuerabschreibungen ist auf den sozialen Wohnungsbau, auf Genossenschaften und auf die Schaffung von Wohneigentums im Rahmen der Mieterprivatisierung zu beschränken. Besondere Förderung sollte die Übernahme von Leerstandsobjekten durch Mieter erfahren

Landwirtschaft:

Die ökologischen Leistungen der Landwirte sollten auch dann honoriert werden, wenn sie keine finanziellen Eigenleistungen aufbringen können. Die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des EU-Agrarpreis-Systems gehen zwar in die notwendige Richtung eines besseren Umweltschutzes, leider bleibt dabei die Preisschere zwischen der Entwicklung der Erzeugerpreise und der Betriebsmittelpreise unbeachtet. Durch den ständigen Rückgang der Einkommen der Landwirte entsteht ein falscher Zwang zur Produktionssteigerung durch Intensivierung. das führte bisher zu einer Überschwemmung des Marktes, zum verstärkten Einsatz chemischer Mittel und zum Abbau von Arbeitsplätzen

Arbeitsplatzförderung und Existenzhilfe für landwirtschaftliche Betriebe sind zu verknüpfen, indem mehr Hilfen für arbeitsintensive Zweige wie den Obst- und Gemüseanbau, für eigene Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, für Energiefarming und Tourismus gegeben werden. Das fördert regionale Stoffkreisläufe. Weltweit sollte das Prinzip der regionalen Versorgung mit Agrarerzeugnissen wieder mehr Vorrang haben, um die Versorgung der Bevölkerung bei niedrigsten Transportleistungen zu sichern und die Agrarexporte und -importe auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Die Globalisierung bewirkt das Gegenteil und ist sozial und ökologisch fragwürdig. Exportsubventionen sind abzubauen. Ihr Abbau setzt Mittel für die Förderung der Landwirtschaft und des Umweltschutzes frei

Schrittweise sollten Ökosteuern für bestimmte chemische Produktionsmittel und importierte Eiweißfuttermittel eingeführt werden, um die konventionelle Landwirtschaft stärker mit ihren ökologischen Folgekosten zu konfrontieren. Die Kosten konventioneller Betriebe werden dadurch an die Kosten der Bioprodukte herangeführt und Bioprodukte werden beim Verbraucher konkurrenzfähiger
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© 2010 Rita Kindler
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